Vorbemerkung
Das vorliegende Hygienekonzept dient als Ergänzung zur jeweils gültigen Landesverordnung des Landes Schleswig-Holsteins zum Umgang mit SARS-CoV-2.
Unter dem folgenden Weblink können die jeweils aktuellen Verordnungen angesehen werden.
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html
Die grundsätzlichen Vorgaben der jeweils gültigen Landesverordnung sind zu beachten und die Übungsleiter:innen haben die Umsetzung der geltenden Regeln zu gewährleisten.
Die Kursteilnehmer:innen sind über die Übungsleiter:innen oder Spartenleiter:innen entsprechend der bestehenden Verordnungen zu den notwendigen Abstands- und Hygienemaßnahmen zu informieren.
Allgemeine Grundsätze
Die ausgehängten Hygienehinweise und -tipps sind zu beachten. Den Anweisungen der Übungsleiter:innen sind Folge zu leisten.
Atemwegssymptome und Fieber
Personen mit Atemwegssymptomen (sofern nicht vom Arzt z.B. abgeklärte Erkältung) oder Fieber sollen sich generell nicht auf dem Sportgelände aufhalten und nicht an den Kursen (sowohl drinnen als auch draußen) teilnehmen.
Besucherlisten und Kontaktdaten
Jede Person, die die Sportstätte betritt, trägt seinen Vor- und Nachname, die Telefonnummer und Spartenzugehörigkeit in eine Besucherlist, die im Eingangsbereich ausliegt, ein.
Personen ohne Spartenzugehörigkeit tragen die eigene Anschrift in das Feld „Spartenzugehörigkeit“ ein.
Die Übungsleiterin/der Übungsleiter nimmt dieses Dokument beim Verlassen der Halle mit nach Hause und bewahrt es 4 Wochen lang auf.
Danach ist es von der Übungsleiterin/dem Übungsleiter oder vom Vorstand datenschutzkonform zu vernichten.
Gerätenutzung
Alle Sportgeräte sind nach der Benutzung zu desinfizieren.
Sportgeräte, die nicht zur Flächendesinfektion geeignet sind oder die eine Flächendesinfektion schaden würde, sind von der Benutzung auszuschließen (bspw. Lederoberflächen der Kästen).
Hände waschen
Um Schmutz und mögliche Krankheitserreger zu entfernen, müssen die Hände gründlich mit Seife gewaschen werden.
Bitte beachten Sie dazu die Kurzanleitung zum gründlichen Händewaschen, die auch in der Sporthalle ausgehängt haben.
Hände desinfizieren
Vor Betreten der Sporthalle sind die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.
Hände nicht ins Gesicht
Auch wenn es meistens unbewusst passiert, achten Sie bitte darauf, nicht mit den Händen ins Gesicht zu fassen und insbesondere nicht die Schleimhäute zu berühren.
Husten und Niesen
Husten und Niesen in die Armbeuge oder ein Taschentuch und dabei immer ausreichend Abstand zu anderen Personen halten.
Leibchen
Leibchen sind entweder durch den Übungsleiter bei 60 Grad Celsius zu waschen oder gesammelt der Reinigung zuzuführen (Rechnung bitte einreichen).
Lüften
Die Sporthalle ist alle 60 Minuten, mindestens aber 10 Minuten vor Ende der jeweiligen Trainingseinheit durch das Öffnen der Fenster für mindestens 10 Minuten zu lüften. Die nachfolgende Gruppe schließt die Fenster wieder.
Bei warmem Wetter können die Fenster während des gesamten Trainings geöffnet bleiben.
Eine Lüftung während des Trainingsbetriebes fördert die Luftzirkulation und mindert dadurch das Infektionsrisiko.
Tagesletzte/r schließt alle Fenster vor dem Verlassen der Halle.
Maximal Personenanzahl innerhalb geschlossener Räume
Gemäß der aktuellen Landesverordnung (Ersatzverkündung vom 26.03.2021) dürfen sich in der Sporthalle maximal 5 Personen (inkl. Übungsleiter:in) zeitgleich aufhalten. Das entspricht der Vorgabe von einer Person je 80 m² Fläche.
Die Sportler:innen haben sich gleichmäßig in der Sporthalle zu verteilen.
Maximale Personenanzahl außerhalb geschlossener Räume
Außerhalb der Sporthalle darf Sport ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu 10 Personen durchgeführt werden.
Außerdem gilt, dass bis zu 20 Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiter:innen in festen Gruppen ohne Körperkontakt trainieren dürfen.
Mindestabstand
Es gilt ein genereller Mindestabstand von 1,5 Metern.
Berührungen, Umarmungen und Händeschütteln sind nicht gestattet.
Außerdem dürfen Gegenstände nicht mit anderen Personen geteilt werden.
Mund-Nasen-Schutz
Innerhalb und außerhalb geschlossener Räume ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Während des Trainings in der Sporthalle darf auf das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verzichtet werden.
Räume
Der Schiedsrichter-/Sanitäts-/Übungsleiterraum sowie der Geräteraum in der Sporthalle dürfen nur einzeln betreten werden.
Sanitäre Anlagen
Die Toiletten dürfen von maximal 1 Person zeitgleich genutzt werden. Ausreichend Seife und Papierhandtücher (Einmalware) stehen an den Handwaschbecken zur Verfügung.
Die Duschen sind gesperrt.
Trainingsbeginn
Um ein Aufeinandertreffen der Trainierenden zu vermeiden, beginnt das Training jeweils 5 Minuten später und wird auch 5 Minuten früher beendet als geplant.
Umkleiden und Duschen
Die Umkleiden und Duschen sind gesperrt. Alle Kursteilnehmer:innen müssen also entsprechend eingekleidet zum Sport erscheinen.