„Mitmachen möglich machen“

Unter dem Motto „Mitmachen möglich machen“ haben seit 2011 Kinder und Jugendliche einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Schulausflügen, beim Mittagessen in Schule, Hort und Kita sowie bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen. Denn das neue Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche und eröffnet ihnen so Lebens- und Entwicklungschancen. Es gilt für alle, deren Eltern nach dem SGB II leistungsberechtigt sind (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe nach dem SGB XII oder nach § 2 AsylbLG erhalten, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen. Auch Leistungsberechtigte nach § 3 AsylbLG können einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Der TSV Glückauf Linden e.V. ist – als Mitglied im Kreissportverband Dithmarschen – berechtigt Leistungen zu erbringen und ggü. dem Jobcenter abzurechnen. In diesem Beitrag haben wir ein paar grundlegende Fragen und Antworten übersichtlich für Sie zusammengestellt. Für weitere Informationen besuchen Sie einfach die Webseiten des Jobcenters oder des  Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Links zu diesen Webseiten finden Sie am Ende des Beitrags.

Bitte haben Sie Verständnis, dass dieser Beitrag angesichts der sich stetig verändernden Gesetzeslage keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität erheben kann. Bitte informieren Sie sich im Zweifel immer bei Ihrem zuständigen Jobcenter.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben wird mit bis zu 10 Euro pro Monat bezuschusst.

Wo können die Leistungen beantragen werden?

Die Anträge können Sie, als Eltern, direkt beim Jobcenter stellen. Das Jobcenter leitet die Anträge, die nicht die Empfänger von SGB II-Leistungen betreffen an den Kreis Dithmarschen weiter, der ebenfalls im Jobcenter seine Räume dafür hat. Genauso regelt das Jobcenter die Abrechnung. Sie haben also immer nur mit einer Stelle zu tun.

Jobcenter Dithmarschen, Standort Heide:

Rungholtstraße 1
25746 Heide

Die Anschriften zu den Standorten in Meldorf und Brunsbüttel, sowie die Telefonnummern der jeweiligen Stelle finden Sie auf der Webseite des Jobcenter.

Wie werden die Leistungen beantragt?

Alle Leistungen müssen von den Eltern extra beantragt werden und werden bei Vorliegen der Voraussetzungen immer für die Laufzeit der Grundleistung bewilligt. In der Regel sind das 6 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Wie werden die Leistungen erbracht?

Die Leistungen werden nicht als Geldleistung, sondern in Form von Gutscheinen erbracht. Mit dem Bewilligungsbescheid über Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten Sie einen grünen Gutschein.

Der Gutschein ist immer für einen bestimmten Zeitraum  von maximal 6 Monaten (z.B. 01.04.2014 bis 30.09.2014) und über eine bestimmte Höhe (60 Euro) gültig.

Unmittelbar nach Erhalt des Gutscheins legen Sie ihn bitte bei dem zuständigen Spartenleiter oder direkt beim Vorstand des TSV Glückauf Linden e.V. vor.

Wie werden die Leistungen abgerechnet?

Der TSV Glückauf Linden e.V. entwertet den in Anspruch genommenen Betrag auf dem Gutschein und macht für sich eine Kopie des Gutscheins. Wenn der Gesamtbetrag des Gutscheins nicht in voller Höhe in Anspruch genommen wurde, erhalten Sie das Original zur weiteren Verfügung wieder zurück.

Der TSV Glückauf Linden e.V. reicht die Kopie des Gutscheins zusammen mit einer Rechnung beim Jobcenter ein.

  • Wenn Sie innerhalb des bewilligten Zeitraum bereits Mitgliedsbeiträge an den TSV Glückauf Linden e.V. gezahlt haben, werden diese erstattet, sobald das Jobcenter den zu leistenden Betrag an den TSV Glückauf Linden e.V. überwiesen hat.
  • Wenn innerhalb des bewilligten Zeitraums noch Beitragszahlungen anstehen, werden diese ausgesetzt, indem auf  dem Mitgliedskonto Ihres Kindes eine Gutschrift gebucht wird. Sobald diese Gutschrift verbraucht ist, werden die Beitragszahlungen wieder gemäß Vereinbarung von Ihrem Konto abgebucht.

Was sollte ich jetzt tun?

  1. Prüfen Sie, ob Sie leistungsberechtigt sind. Informieren Sie sich auf den Internetseiten des Jobcenter Dithmarschens oder des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales oder fragen Sie persönlich bei Ihrem zuständigen Jobcenter nach.
  2. Stellen Sie einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Ihrem zuständigen Jobcenter.
  3. Geben Sie den grünen Gutschein bei dem zuständigen Spartenleiter oder Vorstand des TSV Glückauf Linden e.V. ab.
  4. Denken Sie rechtzeitig daran, einen neuen Antrag zu stellen, solange Sie leistungsberechtigt sind.

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Bild von Alexas_Fotos auf Pixabay

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